Ab 1. Oktober dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn.
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Die Fahrzeuge müssen für den Straßenverkehr zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein, es braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Lenkerinnen und Lenker benötigen eine Lenkberechtigung und es gilt Sturzhelmpflicht. Daran erinnerte Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) nochmals. Ab Mittwoch gelten die Regeln.
Zusteller bald auf E-Bike
Ab Mittwoch werden schätzungsweise rund 5.000 E-Scooter und Fatbikes unbrauchbar. Auf den Radwegen dürfen die ab dann als Kraftfahrzeuge geltenden Maschinen nicht mehr unterwegs sein. Für die korrekte Anmeldung inklusive Nummernschild dürften aber oftmals die nötigen Dokumente fehlen.
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Dazu kommen administrative, finanzielle und sprachliche Barrieren für die Fahrer mit nicht selten prekären Lebensumständen.
Der Essenslieferant Foodora will ganz auf Fahrräder und E-Bikes umsteigen. Den Fahrern will man bei vielen Essenslieferanten Raten-Zahlungen anbieten, damit sie ihre neuen E-Bikes abzahlen können. Die E-Mopeds – bald wertlos.
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