2.640 Euro Strafe
Eiernockerl am 20. April angeboten - verurteilt
Sieben der acht Geschworenen stimmten am Landesgericht St. Pölten für die Verurteilung. Das Gericht verhängte 2.640 Euro unbedingte Geldstrafe und acht Monate bedingte Freiheitsstrafe. Der Gewerbeentzug wurde bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Vorwurf gegen den Angeklagten: Der Gastronom habe seit 2022 wiederholt am 20. April Eiernockerl mit Salat als Tagesmenü angeboten und die Wochenkarte auf Facebook veröffentlicht - der 20. April ist der Geburtstag Adolf Hitlers. In rechtsextremen Kreisen gilt das Gericht mit grünem Salat als dessen angebliche Leibspeise und damit als Code.
Der Angeklagte bestritt jede rechte Gesinnung: Kunden hätten das Gericht gewünscht, vom Hitler-Bezug habe er nichts gewusst. Sein Verteidiger nannte ihn laut den Bezirksblättern einen "guten Dodel", "relativ einfach gestrickt", der jeden Gast bediene. Das Gericht ließ das nicht gelten. Auffällig war zudem, dass Eiernockerl 2024 viermal und 2025 noch zweimal zusätzlich auf der Karte standen.
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Höchstgericht entschied klar
Der Oberste Gerichtshof bestätigte 2021, dass ein öffentliches Facebook-Foto von Eiernockerl mit grünem Salat am Hitler-Geburtstag den Tatbestand des § 3g Verbotsgesetz erfüllen kann, wenn Geschworene darin eine Betätigung im nationalsozialistischen Sinn sehen.
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