14 Monate bedingt

Falschaussage: Pilnacek-Freundin verurteilt

© Fuhrich
Im Falschaussage-Prozess rund um die Causa Pilnacek hat es am Montag (nicht rechtskräftige) Schuldsprüche gegeben.
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Die Bekannte des Ex-Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek, Karin Wurm, erhielt eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten bedingt, ihre frühere Mitbewohnerin von fünf Monaten bedingt, jeweils auf drei Jahre Probezeit. Der Prozess war neu aufgelegt worden, da das Oberlandesgericht Wien (OLG) die zuvor gewährte Diversion aufgehoben hatte. Mitverhandelt wurde ein weiterer Strafantrag aus Sankt Pölten.

Die Urteile des Straflandesgerichts Wien sind nicht rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte den beiden Frauen vorgeworfen, bei Einvernahmen falsche Angaben zum Verbleib von Pilnaceks Laptop gemacht zu haben. Die ehemalige Mitbewohnerin, P., soll angegeben haben, nicht zu wissen, wo und wann sie den Laptop des Verstorbenen zum letzten Mal gesehen hatte, ihn aber selbst an einen Dritten weitergegeben haben. Auch Pilnaceks Bekannte, Wurm, soll verschwiegen haben, dass sie über den Verbleib des Geräts Bescheid wusste. Im Juni gab es dafür eine Diversion, im Juli hob das OLG diese aufgrund "generalpräventiver Erwägungen" wieder auf. Die Angeklagten zeigten sich dazu geständig und wurden wegen Falschaussage schuldig gesprochen.

Weitere Falschaussagen

Umfangreichere Vorwürfe kamen von der Staatsanwaltschaft Sankt Pölten - sie sah dauernde Sachentziehung und Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht durch Weitergabe des Laptops sowie Falschaussagen. Hier wurden die Frauen nur teilweise schuldig gesprochen. So ortete der Richter bei Wurm weitere falsche Beweisaussagen - etwa zu einer Gesprächsrunde bei dem Journalisten Michael Nikbakhsh. Pilnaceks Bekannte hatte behauptet, dort nur passiv beteiligt gewesen zu sein, das sei aber nicht der Fall gewesen. Wurm wurde zudem - anders als P. - der dauernden Sachentziehung schuldig gesprochen.

Keinen Schuldspruch gab es für andere inkriminierte Falschaussagen. Wurm hatte beispielsweise behauptet, bei der Einvernahme durch die Polizei nach dem Fund des Leichnams auch über etwaige Suizidgedanken Pilnaceks befragt worden zu sein. Der damals die Befragung leitende Polizist bestritt das als Zeuge vor Gericht, er habe davon aus Rücksicht auf ihren "sehr traurigen Zustand" abgesehen. Der Richter erkannte hier keinen Vorsatz, Wurm habe sich in einem Ausnahmezustand befunden. Ebenfalls als nicht schuldig erachtete der Richter die beiden Angeklagten bezüglich der Vorwürfe zur Verletzung des Datenschutzes. Schließlich sei nicht klar gewesen, was sich auf dem Laptop befunden habe.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die ehemalige Mitbewohnerin nahm das Urteil an, der Anwalt von Wurm erbat drei Tage Bedenkzeit. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

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