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Kaution

Kaution zurück: So bekommen Sie beim Auszug Ihr Geld wieder

Frau schaut besorgt auf Rechnungen und macht Notizen am Tisch mit Taschenrechner und Laptop.
© Getty Images
Monate oder sogar Jahre später geht es um viel Geld: Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen, was darf er davon abziehen – und welche Schäden müssen Mieter tatsächlich bezahlen? Das müssen Sie beim Auszug wissen.
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Wer eine Wohnung mietet, muss üblicherweise beim Vermieter einen bestimmten Geldbetrag als Kaution hinterlegen. Das dient dem Vermieter als Absicherung, wenn zum Beispiel die Mietzinszahlungen ausstehen, aber auch, wenn beim Auszug Reparaturen von Schäden anfallen, die der Mieter verursacht hat.

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Wie hoch darf die Kaution sein?

Die Höhe der Kaution ist Vereinbarungssache, muss aber auf jeden Fall im Vertrag angegeben sein. Üblich sind drei Bruttomonatsmieten. Laut Oberstem Gerichtshof sind auch bis zu 6 Bruttomonatsmieten zulässig, in besonderen Fällen sogar noch mehr: Wenn es zum Beispiel Zweifel an der Bonität des Mieters gibt, die Ausstattung der Wohnung besonders wertvoll ist oder wenn Einrichtungsgegenstände zur Verfügung gestellt werden. Liegen solche besonderen Umstände allerdings nicht vor und beträgt die Kaution dennoch mehr als sechs Monatsmieten, könnte in einem Altbau oder öffentlich geförderten Neubau eine verbotene Ablöse vorliegen. Diese kann innerhalb von zehn Jahren ab Zahlung zurückgefordert werden.

Info: Eine Bruttomonatsmiete errechnet sich aus Nettomietzins plus Betriebskosten plus 10 Prozent Umsatzsteuer.

Sicher ist sicher

Achten Sie bei Übergabe der Kaution darauf, eine Zahlungsbestätigung zu erhalten. Haben Sie die Kaution direkt auf ein Bankkonto überwiesen, lassen Sie sich den Erhalt schriftlich bestätigen. Auch im Mietvertrag kann die Bezahlung vermerkt sein. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, wenn es später um die Rückgabe der Kaution geht, machen Sie im Rahmen der Anmietung – meist bei der Schlüsselübergabe – Fotos vom Zustand der Wohnung. Bereits bestehende Schäden sollten im Übernahmeprotokoll dokumentiert werden, das auch vom Vermieter oder der Hausverwaltung unterschrieben wird.

Wie und wann bekomme ich die Kaution zurück?

Der Vermieter muss die Kaution zinsbringend veranlagen, zum Beispiel auf einem Sparbuch, und sie inklusive Zinsen sofort nach Ende des Mietvertrags und nach Rückgabe der Wohnung zurückzahlen. – Außer natürlich, es gibt Schäden, für die der Mieter verantwortlich ist. Dann dient die Kaution, oder ein Teil davon, dem Ersatz der notwendigen Reparaturkosten.

Mietvertrag mit darauf liegenden 50-, 20- und 10-Euro-Scheinen.
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit und muss nach Ende des Mietverhältnisses grundsätzlich zurückgezahlt werden – inklusive Zinsen. © Getty Images/iStockphoto

Schaden oder "gewöhnliche Abnützung"?

Grundsätzlich muss eine Mietwohnung im selben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie angemietet wurde. Und zwar besenrein: Das bedeutet, dass Böden, Oberflächen, Badezimmer und Toilette, Küchengeräte wie Kühlschrank und Herd sowie mitvermietete Möbel grundgereinigt werden. Gewöhnliche Abnützungsspuren wie Bohrlöcher an den Wänden, Schatten rund um Bilder, Bodenverfärbungen durch Lichteinfall und ähnliche Gebrauchsspuren dürfen sein.

Hat der Vermieter allerdings einen größeren Schaden verursacht, muss er ihn entweder selbst reparieren lassen oder auf einen Teil der Kaution verzichten. Der Vermieter darf allerdings nicht den Neuwert des beschädigten Gegenstandes verrechnen, sondern nur den Zeitwert vor dem Schaden.

Vermieter zahlt Kaution nicht zurück – was tun?

Zahlt der Vermieter die Kaution ohne Grund nicht zurück, hilft nur der Gang zum Bezirksgericht. Dort kann ein Verfahren zur Kautionsrückforderung eingeleitet werden. Spätestens hier ist es hilfreich, Fotos vom Zustand der Wohnung bei Anmietung und Auszug als Beweismittel zu haben.

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