Pflege: Mitversicherung für Angehörige ab August
Die Betroffenen können den Antrag ab 1. August bei der für sie zuletzt zuständigen Pensionsversicherungsanstalt stellen. Wer bisher noch nicht pensionsversichert war, für den ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zuständig, darauf machte der Seniorenbund nun aufmerksam. Für die Krankenversicherung ist kein eigener Behördengang notwendig, dies wird über den Antrag bei der Pensionsversicherung miterledigt.
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