Wegen ihres Kopftuchs

Islamisten-Frau vom Prozess ausgeschlossen

Islamisten-Frau vom Prozess ausgeschlossen
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Ein ungewöhnlicher Fall ereignete sich diese Woche beim Terror-Prozess am Wiener Straflandesgericht: Der Schwursenat schloss die Zweitangeklagte Mona S. aus, weil sie sich weigerte, ihren Gesichtsschleier in der Verhandlung abzulegen. Laut Senat widerspricht das dem Paragraf 234 der Strafprozessordnung.
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Nach einer kurzen Bedenkzeit für die Angeklagte wurde sie vom Prozess ausgeschlossen. Der Antrag ihres Anwalts auf Ablehnung des Gerichts wegen Befangenheit wurde ebenfalls abgewiesen.

Verfahren wegen Polizeimethoden nichtig?
Verteidiger Lennart Binder warf danach in seinem Eröffnungsplädoyer den Kriminalisten vor, den PC seines zweiten Mandanten Mohamed manipuliert und einen Trojaner eingepflanzt zu haben. Die Polizei habe die Tastatur "mit der Überwachungszentrale verknüpft" und sich in rechtswidriger Weise auch beim Provider "eingenistet", so der Verteidiger. Wegen dieser "absolut illegalen Eingriffe" sei das ganze Gerichtsverfahren nichtig.

Mona verlor ihr Baby
Außerdem protestierte der Anwalt gegen die U-Haft der jungen Frau. Sie sei in der Haftanstalt unter dem Gejohle Anwesender gynäkologisch untersucht worden, wodurch sie ihr Kind verloren habe, behauptete Binder. Man wolle sie offenbar weichklopfen, damit sie gegen ihren Mann aussagt.

Ermittlungen richterlich genehmigt
Staatsanwalt Michael Klackl widersprach Binder. Bei den Ermittlungen sei kein Trojaner eingeschleust worden, sondern eine gesetzlich gedeckte Überwachung des Fernmeldeverkehrs und ein Großer Lauschangriff vorgenommen worden. Diese Schritte seien richterlich genehmigt und vom Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert worden.

"Reale Bedrohung mitten in Europa"
Außerdem warf Klackl Mohamed vor, in die Produktion des im März 2007 verbreiteten Droh-Videos eingebunden gewesen zu sein. Er habe die Al Quaida und die Mujahedin unterstützt und deren Botschaften über die Globale Islamische Medienfront propagandistisch aufbereitet.
Lesen Sie auf der nächsten Seite weiter: Angeklagter bekennt sich "nicht schuldig"

Von der Polizei geschlagen?
Er habe für die GIMF aus politischer Überzeugung Übersetzungstätigkeiten übernommen und sich daneben um Exklusiv-Interviews bemüht. Wieso er vor der Polizei eine Beteiligung zugegeben hatte, erklärte Mohamed damit, dass er unter Schock gestanden sei. Außerdem habe man ihn bei seiner Festnahme geschlagen und eine Woche lang nicht ordentlich schlafen lassen.

"Ich wollte aufschneiden"
Vieles, was er im Chat der Medienfront geschrieben habe, habe er erfunden, um einer von ihnen zu sein. Zum Beispiel habe er seinen Vater als "pensionsierten Terroristen" bezeichnet und eine alte Fußballverletzung als Kriegsverwundung im Irak ausgegeben. "Ich wollte ihr Vertrauen gewinnen. Ich wollte aufschneiden", so Mohamed.

Anschläge geplant
Der 22-jährige Mohammed und seine Frau, die 21-jährige Mona, müssen sich seit Montagfrüh vor Gericht verantworten. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Er soll Al-Qaida-Mitglied bzw. bei anderen internationalen radikal-islamischen Terrornetzwerken tätig gewesen sein und mit Anschlägen auf die Spiele der Fußball-EM und auf in-und ausländische Politiker gedroht haben.

Mona, die mit Mohamed M. nach islamischem Recht verheiratet ist, soll Übersetzerdienste geleistet haben.

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