oe24 EXKLUSIV

Die ganze Gunkl-Anklage: Frauen mussten sich als Babys verkleiden!

Ein Mann mit Brille spricht auf einer Bühne ins Mikrofon, im Hintergrund ist ein Schlagzeug.
© APA/GEORG HOCHMUTH
oe24 liegt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen Günther Paal und jene zwei Slowakinnen, die ihn erpresst haben, vor. Die Verhandlung findet am 22. Oktober am Wiener Landesgericht statt.
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Immer schauderhaftere Details werden im Fall um den Kabarettisten Günther "Gunkl" Paal bekannt:  Dem 64-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft Wien ein sexueller Übergriff auf ein vierjähriges Kind sowie der Besitz von Missbrauchsmaterial vorgeworfen. Neben dem prominenten Bühnen-Star sind die 42-jährige Petra K. und deren 63-jährige Mutter Edith L. (die Oma des Missbrauchsopfers) angeklagt. Die beiden Slowakinnen sollen Günther Paal über einen längeren Zeitraum erpresst und knapp 189.000 Euro Schweigegeld von ihm bekommen haben - 159.000 Euro in Bar, bei der letzten Übergabe von 30.000 Euro klickten am Hauptbahnhof für die Frauen die Handschellen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

oe24 liegt nun die achtseitige Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vor. Und die liest sich wie ein Horror-Manuskript (Details zum Missbrauch an dem unmündigen Kind nennt oe24 aus Opferschutzgründen nicht).

Deckblatt einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien mit Justiz-Logo und Bundesadler.
Deckblatt der Anklageschrift gegen Günther Paal wegen Kindesmissbrauchs © oe24
Ein juristisches Dokument mit Text über eine Anklage gegen Günther Paal wegen sexuellen Missbrauchs.
Auszug aus der "Gunkl"-Anklageschrift wegen sexuellen Missbrauchs. © oe24

Vorwurf gegen Paal: Kindes-Missbrauch und 979 Kinderporno-Dateien

Die Staatsanwälte schreiben darin, dass Paal Anfang 2025 das damals vierjährige Mädchen "durch Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an ihr sexuell missbraucht" habe.

Weiters soll der Kabarettist im Besitz von insgesamt 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit kinderpornografischen Darstellungen gewesen sein. Dazu heißt es in der Anklage: "Wirklichkeitsnahe Abbildungen bzw bildliche Darstellungen, deren Betrachtung nach den Umständen den Eindruck vermitteln, es handelt sich um wirklichkeitsnahe Abbildungen, einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen oder mündigen minderjährigen Person oder einer unmündigen oder mündigen minderjährigen Person an sich selbst bzw reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste, der sexuellen Erregung des Betrachters dienende Abbildungen der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger, nämlich zumindest 960 Bilddateien und 19 Videodateien." Die Dateien soll Paal seit 1. Dezember 2023 auf zwei Laptops und einem PC gespeichert haben.

Bereits vor 10 Jahren hätten sich der Kabarettist und die beiden Slowakinnen über ein Inserat kennengelernt. In diesem hatten sich Mutter und Tochter für Liebesdienste angeboten.

"In der Folge kam es zwischen den drei Angeklagten zu wiederholten Treffen und einvernehmlichen sexuellen Kontakten, für die der Drittangeklagte Geld bezahlte, so beim ersten Treffen pro Person € 130,--, nach dem zweiten Treffen wurden die Besuche immer teurer und bezahlte er beiden Frauen schlussendlich pro Treffen mindestens € 1.000,--, sodass der Kontakt von seiner Seite aus nach ca einem Jahr schließlich abgebrochen wurde", schreibt die Staatsanwaltschaft.

Ab Anfang 2024 sei es dann erneut zu Treffen zwischen Paal und den beiden Damen gekommen. "Zu diesen Treffen brachte der Drittangeklagte auch wiederholt einen Laptop mit, auf dem er sich zur Stimulation Bilder und Videos mit kinderpornographischem Inhalt ansah."

Gunkl zahlte nach Kindes-Missbrauch 300 Euro

Weiter schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage: "Im Zuge eines weiteren Treffens Anfang 2025 saßen die drei Angeklagten nackt auf der Couch im Wohnzimmer, als entweder die Erst- oder die Zweitangeklagte – beide stark alkoholisiert - die Unmündige nackt neben den Drittangeklagten setzte – dieser beugte sich zur Unmündigen und küsste sie für mehrere Sekunden auf die nackte Scheide. Danach meinte die Erstangeklagte zu ihm, er solle dem Kind jetzt € 200,-- oder € 300,-- geben, was er auch tat."

Ein Mann mit Brille und Glatze sitzt vor einer weißen Wand und blickt in die Kamera.
Kabarettist und Musiker Günther Paal wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. © Facebook/Gunkl

In der Folge erpressten Petra K. und ihre Mutter Edith L. Paal zwischen Anfang 2025 und 5. Juni 2026. Zuerst sei es um kleinere, dann um immer höhere Geldbeträge gegangen. Ansonsten würden sie Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs öffentlich machen und "die gesellschaftliche Stellung des Drittangeklagten vernichten".

Frau musste sich "wie ein Baby kleiden"

Besonders widerwärtig sind jene Details, die die beiden Frauen in ihren Aussagen wiedergeben: So hätte Paal sich bei den sexuellen Handlungen mit den Frauen Missbrauchs-Videos von "kleinen Mädchen" auf seinem Laptop angesehen. Mindestens einmal habe sich die 42-Jährige "wie ein Baby kleiden müssen samt Schnuller".

Frau mit pinkem Top posiert, Gesicht und Augen sind verpixelt und geschwärzt.
Beschuldigte Petra K. (42) © privat

Jedenfalls soll Paal bei den Treffen laut der Anklageschrift "regelmäßig Videos mit sexuellen Handlungen zwischen Mädchen und erwachsenen Männern auf einem mitgebrachten Laptop der Marke ,Victus'" angeschaut haben. Der entsprechende Laptop wurde bei der Hausdurchsuchung allerdings nicht sichergestellt, "jedoch andere Datenträger mit einer enorm hohen Anzahl an inkriminierten Dateien". Die Staatsanwaltschaft schreibt dazu: "In Anbetracht dieser Beweislage erscheint seine Verantwortung, er hätte den Besitzwillen an eben diesen Datenträgern und den darauf gespeicherten Dateien schon vor langer Zeit aufgegeben, da letzte Zugriffe darauf vor Jahren erfolgt seien und er das Vorhandensein dieser Dateien auch bereits vergessen hätte, als reine Schutzbehauptung. Dies insbesondere auch dahingehend, dass weder die Dateien gelöscht, noch die Datenträger entsorgt wurden, sondern der Drittangeklagte diese in seiner Wohnung aufbewahrte und er laut übereinstimmenden Angaben der Erst- und Zweitangeklagten bis zumindest Anfang 2025 kinderpornographisches Material besaß und auch in deren Anwesenheit konsumierte."

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In der Anklageschrift wird festgehalten , dass Paal bisher "gerichtlich unbescholten" sei. Die Maximalstrafe von 5 Jahren Haft wird er nach Meinung von Juristen also nicht bekommen ...

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