Wien. Die Baupolizei ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Gemeingefährdung bzw. der fahrlässigen Tötung - beides mit bis zu einem Jahr Haft bzw. 720 Tagsätzen Geldstrafe, bei grober Fahrlässigkeit mit bis zu drei Jahren Haft bedroht. Fest steht vorerst nur, dass seit dem Ende August Bauarbeiten in dem Gebäude gleich neben der Feuerwehrzentrale in der Färbergasse durchgeführt wurden. Der Ausbau des Dachgeschosses am sogenannten Helenenhofes war bewilligt worden - insofern wird nicht nur gegen den Bauherrn und etwa den überprüfenden Ziviltechniker, sondern auch gegen jene Magistratsbeamte ermittelt, die den Umbau (laut Anschlag) genehmigt haben. Mehrerer Gutachter werden wohl beigezogen werden - mit einer Anklage ist nicht so bald zu rechnen.
Die erhebenden Beamten waren bereits am Unfallort, auch gab es bereits ein Treffen aller Beteiligten, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Nach Abschluss der Bergung der verstorbenen Ex-Uni-Professorin und Top-Mathematikerin Inge Trosch - einem hochrangigen Mitglied der Wiener evangelischen Gemeinde, die sie viele Jahre geleitet hat - wurde die Einsatzstelle von der Berufsfeuerwehr der Polizei übergeben.
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Tote verschüttet unter Mauerteilen
In der Nacht auf Montag waren über drei Geschoße die Decken - und somit fast das ganze Innenerde der Liegenschaft Helenenhof 4 eingestürzt. Die 85-Jährige wurde in der Nacht auf Mittwoch nach fast zwei Tagen Suche unter schwierigen Bedingungen tot aus den Trümmern geborgen. Nach der bekannten Innenstadt-Dame war gesucht worden, nachdem sie sich weder unter den Evakuierten befunden hatte noch an ihrem Nebenwohnsitz im Bezirk Tulln angetroffen worden war. Die Frau lag verschüttet unter Mauerteilen und Schutt.
Hauseigentümer hat schon Anwalt eingeschaltet
Insgesamt zwölf Menschen waren in dem Haus gemeldet gewesen. Eine 57-Jährige war aus dem dritten Stock abgestürzt und nach Stunden schwer verletzt befreit worden. Zwei weitere Bewohner wurden ebenfalls aus dem Haus geborgen. Alle Betroffenen wurden zwischenzeitlich in einem Hotel untergebracht. Der Hauseigentümer - eine Immobilienfirma - betont, dass die Bauarbeiten planmäßig bewilligt und die Pläne durch den Ziviltechniker freigegeben wurden. Außerdem seien "die Bauarbeiten nach ordnungsgemäßer Prüfung plangemäß und bewilligt durchgeführt worden", heißt es in einem anwaltlichen Schreiben.
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