Die KI-Bots greifen sich einfach Artikel von Zeitungen und Verlagen aus dem Netz ab und umgehen Bezahlschranken. Wenn sie die Texte nutzen, um den Usern fertige Antworten zu liefern, verletzen sie damit womöglich die Rechte der Urheber.
Bots knacken die Zugangsschranken
Zu dieser Erkenntnis ist jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Gutachten gelangt.
Aber: Ob eine Vervielfältigung wirklich vorliegt hängt Generalanwalt Maciej Szpunar zufolge zum ersten davon ab, ob eine Zugangsschranke umgangen wurde.
Zum zweiten schütze das Recht der Presseverlage nicht die berichteten Tatsachen. Im Grunde schützt das Gesetz nämlich nur die "spezifische Ausdrucksform". Das Recht kann Verlagen kein Monopol auf Fakten und Nachrichten schaffen.
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Entscheidend sei dann eigentlich, ob die Antwort die Ausdrucksform in erkennbarer Weise wiederverwende, und zwar so, dass keiner mehr den Originaltext aufrufen will.
Es begann mit Rechtsstreit in Ungarn
Den Stein ins Rollen brachte ein Rechtsstreit in Ungarn. Der Presseverlag Like Company, der mehrere Nachrichtenportale betreibt, verklagte dort Google. Das zuständige Gericht in Budapest legte dem EuGH Fragen zu EU-Recht vor. Entscheiden muss den Fall am Ende das ungarische Gericht, das dabei an die Vorgaben des EuGH gebunden ist.
Das viel beachtete Verfahren ist das erste zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH in Luxemburg. Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
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