Diese Fragen stellt Disoski an Außenministerin Beate Meinl-Reisinger:
1) Hatte das BMEIA vor dem 6. September 2026 Kenntnis von der Reise Johannes Hahns nach Serbien?
2) Hatte das BMEIA vorab Kenntnis von einem geplanten Treffen Johannes Hahns mit Präsident Aleksandar Vučić?
a) Wenn ja, seit wann und auf welchem Weg erlangte das BMEIA davon Kenntnis?
3) War die Österreichische Botschaft in Belgrad vorab über die Reise beziehungsweise das Treffen informiert?
4) Wurde das Treffen durch das BMEIA oder die Österreichische Botschaft in Belgrad in irgendeiner Form vorbereitet, vermittelt, koordiniert, unterstützt oder begleitet?
5) Wenn ja, a. welche konkrete Unterstützung wurde geleistet, b. durch welche Mitarbeiter:innen beziehungsweise Organisationseinheiten erfolgte diese und c. auf wessen Veranlassung erfolgte diese Unterstützung?
6) Wurden für die Reise beziehungsweise das Treffen diplomatische Kontakte, Infrastruktur, Fahrzeuge, Räumlichkeiten, organisatorische Unterstützung oder sonstige Ressourcen der Republik Österreich in Anspruch genommen?
7) Nahmen Vertreter:innen des BMEIA, der Österreichischen Botschaft oder anderer österreichischer staatlicher Stellen an dem Treffen oder an weiteren Terminen im Rahmen dieses Aufenthalts teil?
8) Hatte das BMEIA Kenntnis davon, in welcher Eigenschaft Johannes Hahn an dem Treffen teilnahm?
9) Wurde gegenüber dem BMEIA beziehungsweise der Österreichischen Botschaft in Belgrad vorab kommuniziert, dass Johannes Hahn ausschließlich als Privatperson an dem Treffen teilnehme?
10) Wurde gegenüber serbischen staatlichen Stellen durch das BMEIA, die Österreichische Botschaft oder Johannes Hahn selbst kommuniziert, dass Johannes Hahn ausschließlich als Privatperson an dem Treffen teilnehme?
11) Ist dem BMEIA bekannt, welche Themen bei dem Treffen mit Präsident Vučić besprochen wurden?
12) Ist dem BMEIA insbesondere bekannt, ob – wie Präsident Vučić in seinem Posting vom 6. September 2026 öffentlich darstellte – bei dem Treffen "neue Ideen, Jobs und Investitionen" sowie gemeinsame Aktivitäten zur Ansiedlung von Unternehmen beziehungsweise zur Förderung von Investitionen in Serbien besprochen wurden?
13) Wenn ja, welche konkreten wirtschaftlichen Vorhaben, Unternehmen, Investitionen oder Projekte waren nach Kenntnis des BMEIA Gegenstand dieser Gespräche?
14) Ist dem BMEIA bekannt, ob Johannes Hahn im Zusammenhang mit diesen Gesprächen Interessen österreichischer Unternehmen, anderer Unternehmen oder sonstiger privater Akteure vertreten oder vermittelt hat?
15) Gab es nach dem Treffen Kontakte zwischen dem BMEIA beziehungsweise der Österreichischen Botschaft und Johannes Hahn oder anderen österreichischen Teilnehmer:innen des Treffens?
a. Wenn ja, wann, zwischen welchen Personen und aus welchem Anlass fanden diese Kontakte statt?
16) Gab es seitens des BMEIA oder der Österreichischen Botschaft nach Veröffentlichung des Treffens Kontakt mit der serbischen Präsidentschaft?
a. Wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Inhalt?
17) Welche außenpolitische Wirkung hat das Treffen des amtierenden Präsidenten des OeNB-Generalrats und ehemaligen EU-Kommissars mit Präsident Vučić aus Sicht des BMEIA?
18) Haben Sie oder das BMEIA gegenüber Johannes Hahn, der OeNB oder serbischen Stellen die politische beziehungsweise außenpolitische Wirkung dieses Treffens thematisiert?
a. Wenn ja, wann, gegenüber wem und mit welchem Inhalt?
b. Wenn nein, warum nicht?
19) Welche Konsequenzen werden Sie beziehungsweise das BMEIA ziehen, sollte sich herausstellen, dass die Österreichische Botschaft in Belgrad oder Mitarbeiter:innen des BMEIA im Vorfeld Kenntnis von dem Treffen hatten und an dessen Vorbereitung, Vermittlung, Koordination oder Unterstützung beteiligt waren?
20) Sollte sich herausstellen, dass die Österreichische Botschaft beziehungsweise Mitarbeiter:innen des BMEIA das Treffen vorbereitet, vermittelt, koordiniert oder anderweitig unterstützt haben: Entsprach ein solches Vorgehen Ihren politischen Vorgaben beziehungsweise den internen Vorgaben des BMEIA?
21) Welche internen Vorgaben bestehen im BMEIA für österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Vorbereitung, Vermittlung oder organisatorischen Unterstützung privater Reisen beziehungsweise privater Treffen ehemaliger österreichischer oder europäischer Amtsträger:innen mit ausländischen Staats- und Regierungschefs?
22) Können Sie ausschließen, dass gegenüber serbischen staatlichen Stellen der Eindruck vermittelt wurde, Johannes Hahn trete bei diesem Treffen im Namen, mit Wissen, Billigung oder Unterstützung offizieller österreichischer Stellen auf?
a. Wenn nein, welche Schritte werden Sie setzen, um gegenüber der serbischen Regierung klarzustellen, in welcher Eigenschaft Johannes Hahn an diesem Treffen teilgenommen hat?
23) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um künftig sicherzustellen, dass bei als privat bezeichneten Treffen hochrangiger ehemaliger oder amtierender österreichischer beziehungsweise europäischer Funktionsträger:innen mit ausländischen Staats- und Regierungschefs eine klare Trennung zwischen privaten Aktivitäten und der Tätigkeit österreichischer diplomatischer Vertretungen gewährleistet ist?