Neue Regeln
E-Moped-Aus: Essenszusteller sollen zum Fahrtraining
Fahrzeuge der Klasse L1e-B, die bisher rechtlich wie Fahrräder behandelt wurden, werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit dürfen sie nicht mehr auf Radwegen oder anderen Radfahranlagen unterwegs sein, sondern müssen die Fahrbahn benutzen.
Für die betroffenen E-Mopeds gelten künftig auch die üblichen Vorgaben für Kraftfahrzeuge. Sie müssen zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein, außerdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Wer ein solches Fahrzeug lenkt, braucht eine entsprechende Lenkberechtigung und muss einen Helm tragen. Auch weitere kraftfahrrechtliche Bestimmungen, etwa die regelmäßige Begutachtung, kommen zur Anwendung.
Mobilitätsminister Peter Hanke bezeichnet die Änderung als wichtigen Schritt für die Verkehrssicherheit. "Ab 1. Oktober gehören diese Fahrzeuge auf die Straße und nicht mehr auf den Radweg", so Hanke. Gleichzeitig habe man bewusst mehrere Monate Vorbereitungszeit eingeräumt.
Training für Zusteller
Besonders betroffen sind Essenszusteller, die E-Mopeds beruflich nutzen. Viele Lieferdienste stellen deshalb auf Fahrräder und E-Bikes um. Das Mobilitätsministerium organisiert von 2026 bis 2029 österreichweit spezielle Verkehrssicherheitstrainings für Zusteller. Dabei werden unter anderem Verkehrsregeln, Vorrangbestimmungen und das Verhalten in schwierigen Situationen geübt. Die Plattformen Lieferando, foodora und Wolt unterstützen die freiwillige Teilnahme mit 50 Euro pro Kurs.
Mit der Neuregelung soll eine bisherige rechtliche Unklarheit beseitigt werden: Fahrzeuge, die technisch und im Erscheinungsbild Mopeds entsprechen, sollen künftig auch rechtlich einheitlich als solche behandelt werden.
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