Auf der Website MieterHilfe können Mieter ab sofort kostenlos und anonym kontrollieren, ob ihre Mietzinserhöhung rechtmäßig ist. Dafür müssen lediglich einige Angaben aus dem Mietvertrag eingegeben werden. Der Wertsicherungsrechner ermittelt anschließend den zulässigen Mietzins und berücksichtigt dabei auch die von der Bundesregierung beschlossene Mietpreisbremse. "Gerade bei der Wertsicherung in Mietverträgen ist es wichtig, dass Mieterinnen und Mieter nachvollziehen können, ob und in welcher Höhe eine Mietzinserhöhung zulässig ist", erklärt Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ). Weicht das Ergebnis von der tatsächlich vorgeschriebenen Miete ab, empfiehlt die Stadt eine Beratung bei der MieterHilfe.
So stark dürfen die Mieten steigen
Seit 1. April 2026 sind in vielen Mietverhältnissen wieder Erhöhungen möglich. Allerdings gelten durch die Mietpreisbremse strengere Regeln als bisher. Grundsätzlich darf der Mietzins höchstens einmal jährlich angepasst werden. Voraussetzung dafür ist eine wirksame Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag. Fehlt diese, ist eine inflationsbedingte Erhöhung in der Regel nicht zulässig.
Wie stark die Miete steigen darf, hängt von der jeweiligen Wohnung ab. Im geregelten Mietbereich, zu dem die meisten Altbauwohnungen und Gemeindewohnungen zählen, ist die Erhöhung heuer auf maximal ein Prozent begrenzt. Im Jahr 2027 sind höchstens zwei Prozent erlaubt.
Anders sieht es am freien Mietmarkt aus. Hier darf die Inflation bis zu drei Prozent vollständig weitergegeben werden. Liegt sie darüber, darf nur die Hälfte des zusätzlichen Anteils berücksichtigt werden. Bei einer Jahresinflation von 3,6 Prozent im Jahr 2025 ergibt sich für 2026 somit eine maximal zulässige Erhöhung von 3,3 Prozent.
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Mietpreisbremse gilt nicht überall
Das Mieten-Wertsicherungsgesetz gilt grundsätzlich für Haupt- und Untermietverträge, die in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen. Bei Genossenschaftswohnungen greifen die neuen Bestimmungen hingegen nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu zählt etwa die Vereinbarung eines angemessenen Mietzinses nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Der Großteil der Genossenschaftswohnungen ist von den neuen Wertsicherungsregeln daher nicht betroffen.
Kostenlose Beratung
Wer Zweifel an seiner Mietvorschreibung hat, kann sich direkt an die MieterHilfe wenden. Das Service der Stadt Wien besteht seit 1995 und unterstützt auch bei Problemen mit der Kaution, Fragen zum Mietvertrag oder Unklarheiten bei der Betriebskostenabrechnung. "Gerade wenn es um die eigene Wohnung und das eigene Geld geht, ist es wichtig, Klarheit zu haben und seine Rechte zu kennen", betont Christian Bartok, Bereichsleiter der MieterHilfe Wien. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Telefonisch sind die Mitarbeiter unter 01/4000-8000 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar.
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