Hohe Strafen

Teure Wiesn-Falle: München jagt Influencer

Zwei Frauen in Dirndl machen ein Selfie beim Oktoberfest, vor ihnen steht eine Platte mit bayerischen Spezialitäten.
© Getty Images
Die Stadt München verschärft die Kontrollen gegen unzulässige Produktwerbung auf dem weltberühmten Oktoberfest drastisch. Wiesn-Chef Christian Scharpf kündigte an, ab Samstag konsequent gegen Influencer und Prominente vorzugehen, die geschützte Bezeichnungen für kommerzielle Zwecke missbrauchen.
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Um Markenverstöße im Internet lückenlos aufzudecken, setzt die bayerische Landeshauptstadt auf professionelle Unterstützung. Wie die Münchner "Abendzeitung" berichtet, wurde eigens eine externe Agentur engagiert, die soziale Netzwerke wie Instagram und TikTok gezielt nach unautorisierten Werbeplatzierungen durchforstet. Im Visier der Ermittler stehen Creator, die Modeartikel, Parfüms oder andere Konsumgüter vor der Kulisse des Volksfestes präsentieren und damit Einnahmen lukrieren.

Wer bei unlauteren Werbeaktivitäten erwischt wird, muss mit spürbaren rechtlichen Schritten rechnen. Das Spektrum der Sanktionen reicht von formalen Abmahnungen bis hin zu empfindlichen Bußgeldern. Bezüglich der exakten Strafhöhe hält sich die Stadtverwaltung bedeckt, verweist jedoch darauf, dass die unberechtigte Nutzung wertvoller städtischer Markenrechte nicht geduldet werde.

Umfassender Markenschutz auf europäischer Ebene

Die rechtliche Grundlage für das Vorgehen der Landeshauptstadt ist solide verankert. Am 31. August 2021 ließ sich die Stadt München mehrere zentrale Bezeichnungen offiziell als EU-Wortmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) schützen. Damit besitzt die Kommune das ausschließliche Nutzungsrecht an diesen traditionsreichen Begriffen auf europäischer Ebene.

Der Schutzumfang erstreckt sich auf eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen, darunter klassische Tourismuswerbung, Merchandising sowie die Bekleidungsindustrie. Eine kommerzielle Nutzung zur Absatzförderung eigener Produkte oder Dienstleistungen ist ohne eine vorab erteilte Lizenz streng untersagt.

Folgende Begriffe sind markenrechtlich EU-weit geschützt:

  • "Oktoberfest"
  • "Wiesn"
  • "Münchner Oktoberfest"
  • "Oktoberfest München"
  • "Oide Wiesn"

Lizenzgebühren in Höhe von mehreren tausend Euro

Besonders im Fokus stehen Content Creator, die von Unternehmen dafür honoriert werden, Produkte in den sozialen Netzwerken in Szene zu setzen. Werden die geschützten Bezeichnungen in einen direkten kommerziellen Zusammenhang gestellt, fordert die Stadtverwaltung den Erwerb entsprechender Lizenzen ein. Die Lizenzsummen werden nach städtischen Angaben im Einzelfall individuell verhandelt. Nach Informationen der "Abendzeitung" können diese Gebühren rasch mehrere tausend Euro betragen.

Gleichzeitig gibt die Stadtverwaltung Entwarnung für normale Festgäste: Besucher, die sich privat auf dem Festgelände fotografieren, Erinnerungen mit Familie und Freunden teilen und mit ihrem Profil kein Geld verdienen, haben keinerlei Einschränkungen oder Kosten zu befürchten. Die Kontrollen zielen ausschließlich auf die unlautere gewerbliche Verwertung der Marke ab.

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