Rauchverbot in Gastronomie wird 2010 verschärft
Ab 1. Juli gilt somit grundsätzlich Rauchverbot in den Räumen der Gastronomie, die der Verabreichung von Speisen oder Getränken dienen. Davon weiterhin ausgenommen bleiben kleine Ein-Gastraumlokale mit einer Grundflache unter 50 Quadratmeter. Sie können wahlweise als Raucher- oder Nichtraucherlokale geführt werden.
Ausgenommen sind in Spezialfällen auch Ein-Gastraumlokale mit einer Grundflache zwischen 50 und 80 Quadratmeter: Diese können nur dann wahlweise als Raucher- oder Nichtraucherlokal geführt werden, wenn eine Raumteilung aus bau- bzw. feuerpolizeilichen oder denkmalschutzrechtlichen Gründen unzulässig ist.
In allen anderen Fällen darf das Rauchen nur mehr in einem eigenen, von den übrigen Räumlichkeiten des Gastronomiebetriebes baulich abgetrennten Raum (Raucherraum), gestattet werden. Zusätzliche Bedingung ist, dass der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst ist.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden