Gilt bis zum 12. Dezember

Ab heute sind wir LOCKDOWN

Ab heute sind wir LOCKDOWN
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Seit heute null Uhr früh gilt der 4. Lockdown – er dauert mindestens bis 12. Dezember.
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Wien. Sonntag, kurz vor 19 Uhr war es so weit, in der Sitzung des parlamentarischen Hauptausschusses wurde die Lockdown-Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein – 23 Paragrafen und 6.955 Worte regeln den bereits 4. Corona-Lockdown – abgesegnet. Das bedeutet: Seit heute null Uhr ist das Land zugesperrt – außer aus den bekannten Ausnahmegründen sollen Wohnungen nicht verlassen, Kontakte reduziert werden.

Über 14.000 Fälle. Denn obwohl Regierungspolitiker im Sommer bereits lauthals das Ende der Pandemie verkündet hatten, hat Türkis-Grün ein neuerliches Corona-Desaster zu verantworten. Auch gestern registrierten die Ministerien 14.042 Neuinfektionen – für einen Sonntag ein sehr hoher Wert. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 1.086 Fälle je 100.000 Einwohner. Fast 2.923 Covid-19-Kranke brauchen Spitalsbehandlung, 528 Personen auf den Intensivstationen.

Immer mehr Tote. Und was besonders dramatisch ist: Corona forderte auch gestern 22 weitere Todesopfer – insgesamt sind seit Beginn der Pandemie 12.015 Menschen gestorben.

Überprüfung. Dauern soll der Lockdown bis zum 12. Dezember (in OÖ und Salzburg länger): Anfang Dezember ist eine Überprüfung der Maßnahmen angekündigt, sind die ­Zahlen dann schon ge­sunken, könnte der Lockdown wieder zurückgefahren werden. Angesichts der Infektionsexplosion der letzten Tage ist das aber nicht sehr wahrscheinlich.

Die Maßnahmen sind den Österreicherinnen und Österreicher ja inzwischen durchaus bekannt – laut dem Verordnungsentwurf, der ÖSTERREICH vor Beschluss vorlag, schließen (mit Ausnahmen) nicht nur der Handel, die Gastro und Hotellerie, auch Freizeit und Kultur werden nunmehr zum 4. Mal stark eingeschränkt.

Harte Kontrollen geplant: Strafen bis zu 30.000 Euro

Wird der Lockdown systematisch gewerbsmäßig gebrochen, wird’s richtig teuer.

Der Strafenkatalog. Im Fall des Nichtmitwirkens bei den Kontrollen oder eines Verstoßes gegen Ausgangsbeschränkungen drohen bis zu 1.450 Euro Strafe (Organmandate beginnen ab 90 Euro). Bei Verstoß gegen die 3G-Regeln am Arbeitsplatz drohen für Arbeitnehmer Strafen bis 500 Euro. Für den Arbeitgeber sind es bis zu 3.600 Euro. Besonders teuer wird’s, wenn Lockdown-Verstöße gewerbsmäßig betrieben werden. Da drohen dann sogar Strafen bis zu 30.000 Euro.

Ausgangssperre gilt von 0 bis 24 Uhr für alle

  • Ausnahmen: Wohnung verlassen für Gang zur Arbeit, Versorgung mit Grundgütern, Gang zum Arzt und Hilfe für Verwandte (einzeln) ist erlaubt, auch Versorgung von Tieren sowie Sport im Freien zu Erholung.
  • Handel schließt, offen bleiben nur Lebensmittelhandel (Supermärkte), Apotheken, Drogerien usw. Sperren müssen "körpernahe" Dienstleister wie Friseure. Märkte dürfen im Freien stattfinden, ohne Ausschank und mit Masken, Adventmärkte aber nicht.
  • Gastro & Hotels: Takeaway gestattet, Lieferservice erlaubt. Hotels schließen. Erlaubt sind Übernachtungen aus beruflichen Gründen.
  • Freizeit/Kultur: Bäder Zoos, Spielhallen. Vergnügungsparks, Indoor-Spielplätze, Tanzschulen bis zu Bordellen ist alles zu. Theater, Kinos, Museen und Bibliotheken schließen ebenfalls. Profisport erlaubt -aber ohne Zuschauer.
  • FFP2-Masken indoor abseits der Privatwohnung überall - auch am Arbeitsplatz. Gilt für alle über 6. Zwischen 6 und 14 sowie für Schwangere ist ein MNS erlaubt.
  • 3G bei der Arbeit. Am Arbeitsplatz gilt 3G -geimpft, genesen oder getestet. Ausnahme für Jobs, bei denen es keinen Kontakt zu anderen gibt. n Spitäler. Besuche nur mit 2G-Nachweis UND einem gültigen PCR-Test.

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