Sammelklagen

Bis zu 800 Euro Geld zurück: Klage-Welle gegen Netflix, Amazon, Apple und Sky

Streaming-Markt Österreich: Netflix hat Prime knapp überholt
© Gettyimages
Kunden von Streaming-Diensten können jetzt auf erhebliche Rückzahlungen hoffen. Wegen unzulässiger Preiserhöhungen rollt im deutschsprachigen Raum eine beispiellose Klagewelle gegen die marktführenden Streaming-Konzerne an.
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Über Jahre hinweg haben führende Anbieter wie Netflix, Amazon Prime, Apple TV+ und WOW (vormals Premiere bzw. Sky) an der Preisschraube gedreht. Die Erhöhungen laufender Abonnements erfolgten dabei regelmäßig einseitig über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden eingeholt wurde. Dagegen formiert sich nun massiver rechtlicher Widerstand: Finanziert vom Wiener Prozessfinanzierer Padronus hat der Verbraucherschutzverein (VSV) gemeinsam mit der Kanzlei Baumeister & Kollegen Sammelklagen gegen Netflix, Apple und WOW eingebracht. Zeitgleich führt die Verbraucherzentrale NRW bereits ein Verfahren gegen Amazon Prime vor dem Oberlandesgericht Hamm. Über das neue Portal streaming-klage.de können Betroffene ihre Ansprüche für alle vier Anbieter bündeln.

Höchstgerichte ebneten Weg für Rückforderungen

Die juristischen Erfolgsaussichten für die Kunden gelten als äußerst vielversprechend, da bereits mehrere richtungsweisende Urteile vorliegen:

  • Urteil gegen Netflix: Bereits 2023 stufte das Kammergericht Berlin die Preisanpassungsklausel des Streaming-Dienstes als unwirksam ein (Az. 23 U 15/22). Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigte diese Linie endgültig im Jänner 2025, indem er die Beschwerde von Netflix abwies.
  • Erstes Rückzahlungsurteil: Das Landgericht Köln verurteilte Netflix im Mai 2025 (Az. 6 S 114/23) dazu, einem Kunden 191,60 Euro samt Zinsen zurückzuerstatten.
  • Grundsatzentscheidung zu Sky: Bereits 2007 hatte der BGH eine vergleichbare Preisklausel des Pay-TV-Vorgängers Premiere für unzulässig erklärt (Az. III ZR 247/06).

Rechtlich bedeutet dies: Sämtliche Erhöhungsbeträge wurden ohne Rechtsgrund eingezogen. Betroffenen steht nach Paragraph 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches die volle Erstattung jedes einzelnen Erhöhungsbetrags zu – plus jährliche Verzugszinsen von rund 6,5 Prozent.

Beträchtliche Summen: So viel Geld steht im Raum

Im Lauf der vergangenen Jahre summierten sich die Aufschläge massiv. WOW erhöhte das Monatsabo für Live-Sport im Juli 2025 von 35,99 auf 44,99 Euro – ein Preissprung von 50 Prozent in lediglich 18 Monaten. Amazon schraubte den Jahresbeitrag für Prime von 69 auf 89,90 Euro hinauf, während Apple TV+ die monatlichen Kosten von 4,99 auf 9,99 Euro verdoppelte. Netflix erhöhte die Tarife seit 2017 mehrfach, wodurch das Premium-Paket heute 19,99 statt ehemals 11,99 Euro kostet.

Richard Eibl, Geschäftsführer des Prozessfinanzierers Padronus, rechnet die möglichen Erstattungen für durchgehend bestehende Verträge vor:

  • Amazon Prime: rund 60 Euro Rückerstattung
  • Apple TV+: rund 210 Euro Rückerstattung
  • Netflix: rund 230 Euro Rückerstattung
  • WOW (Sky): rund 290 Euro Rückerstattung

"Wer alle vier Dienste abonniert hat, kommt auf knapp 800 Euro", betont Eibl. Sollten sich eine Million Nutzer beteiligen, drohen den Konzernen Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Eibl spricht von einer "systematischen Übervorteilung im industriellen Maßstab".

Einfache Anmeldung ohne persönliches Kostenrisiko

Die Teilnahme an der Sammelklage ist für Verbraucher unkompliziert gestaltet. Auf dem Portal www.streaming-klage.de genügen wenige Minuten und eine einmalige Vollmacht, um sich den Verfahren anzuschließen. Rechnungsbelege müssen Nutzer nicht mühsam heraussuchen: Die Daten werden über das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung direkt von den Anbietern eingeholt. Ein bestehendes Abonnement muss für die Teilnahme nicht gekündigt werden. Padronus übernimmt das volle Prozesskostenrisiko; nur im Erfolgsfall behält das Unternehmen eine Beteiligung von 9,9 Prozent ein. Bei Vorliegen einer Deckungszusage durch eine Rechtsschutzversicherung entfällt auch dieser Abzug komplett. Das Wiener Unternehmen Padronus gilt als erfahrener Partner bei Massenverfahren und brachte zuvor bereits eine Verbandsklage gegen den Meta-Konzern mit 300.000 Teilnehmern auf den Weg.

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