Währungsreform

Neue Kontonummer beim digitalen Euro – das ist DEAN

EZB zündet Turbo: Digitaler Euro soll schon 2029 kommen
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Die Vorbereitungen für das digitale Zentralbankgeld in der Europäischen Union biegen auf die Zielgerade ein. Mit der Einführung des digitalen Euro erhalten Bürger und Betriebe eine völlig neuartige Kontokennung namens DEAN.
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Während die Europäische Zentralbank parallel an optisch neu gestalteten Euro-Banknoten arbeitet, markiert die Entwicklung des digitalen Euro die weitreichendste Veränderung im europäischen Währungsraum seit Jahrzehnten. Erstmals soll echtes Zentralbankgeld in rein elektronischer Form für jedermann zugänglich sein. Die Grundidee dahinter: Bürger sollen künftig genauso unkompliziert bezahlen können wie mit physischem Bargeld – die gesamte Transaktion läuft jedoch elektronisch über das Smartphone oder eine Chipkarte ab.

Damit die Zahlungsströme im Hintergrund reibungslos funktionieren, benötigt jedes digitale Euro-Konto eine unverwechselbare Adresse. Diese Rolle übernimmt die "Digital Euro Account Number", kurz DEAN. Während die vertraute IBAN das herkömmliche Girokonto bei der Hausbank identifiziert, steuert die DEAN exklusiv das Guthabenkonto des digitalen Euro. Wer in Zukunft beispielsweise einem Bekannten den Betrag für eine Tasse Kaffee überweist, wickelt den Vorgang technisch über zwei Konten ab, die jeweils über ihre eigene DEAN eindeutig zugeordnet werden.

18 Zeichen und striktes Limit für Privatpersonen

Der Aufbau der DEAN folgt klaren technischen Spezifikationen und unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der traditionellen IBAN:

  • Struktur und Länge: Die Kennung besteht aus exakt 18 alphanumerischen Zeichen.
  • Länderneutrale Kennung: Jeder Code beginnt ausnahmslos mit dem Präfix "EU" – ein individuelles Länderkürzel wie "AT" oder "DE" existiert nicht.
  • Konto-Typisierung: Anhand der Ziffernfolge lässt sich unmittelbar ablesen, ob es sich um eine private oder geschäftliche Nutzung handelt.
  • Prüfziffern: Die restlichen Stellen setzen sich aus mathematischen Prüfziffern sowie einer Seriennummer zusammen.
  • Strenge Konten-Grenze: Privatpersonen dürfen strikt nur eine einzige DEAN besitzen, während Geschäftskunden mehrere Nummern verwalten können.

Die Zuteilung einer neuen DEAN erfolgt vollautomatisch und zentral über die sogenannte Digital Euro Service Platform (DESP). Sobald der Nutzer das behördlich vorgeschriebene Identifizierungs- und Onboarding-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister erfolgreich durchlaufen hat, ruft die Bank die DEAN von der Plattform ab und weist sie dem Konto zu. Das Institut ist gesetzlich verpflichtet, dem Kunden seine Kennung transparent mitzuteilen. Wird zusätzlich eine physische Zahlungskarte ausgestellt, muss die DEAN gut lesbar darauf aufgedruckt werden.

Bezahlung ohne Zahlensalat: Telefonnummer als Alias

Niemand muss die 18-stellige Kombination auswendig lernen oder bei alltäglichen Einkäufen manuell eingeben. Um den Komfort von Bargeld zu gewährleisten, setzt das System im praktischen Alltag auf moderne Alias-Lösungen:

  • Verknüpfung mit Kontaktdaten: Nutzer können ihr digitales Euro-Konto direkt mit ihrer Mobiltelefonnummer verknüpfen.
  • Aktuelle Testphase: Fünf Banken testen dieses Verfahren bereits im Rahmen von Pilotprojekten für künftige Praxistests.
  • Überweisung in Echtzeit: Die Eingabe einer Telefonnummer reicht im Chat oder der Bezahl-App völlig aus, um Geld fehlerfrei zu transferieren.

Hohe Datenschutz-Standards auf Zentralbank-Ebene

Um den strengen Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre gerecht zu werden, arbeitet das System auf zentraler Ebene mit anonymisierten Identifikatoren (Unique Identifiers). Diese technische Trennung stellt sicher, dass weder die Europäische Zentralbank noch die nationalen Notenbanken als Betreiber der IT-Infrastruktur direkte Rückschlüsse auf die reale Identität der Kontoinhaber oder deren DEAN ziehen können. Damit soll das Vertrauen der Konsumenten in das neue europäische Zahlungsmittel von Beginn an gestärkt werden.

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