"KIDS ACT"

EU-Chefin präsentiert Plan für Social-Media-Verbot

Ursula von der Leyen spricht am Rednerpult im Europäischen Parlament in Straßburg.
© APA/AFP/JEAN-CHRISTOPHE VERHAEGE
Nach der Ankündigung einer EU-weiten Social-Media-Altersgrenze in ihrer Rede zur Lage der Union hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag in Straßburg zusammen mit der zuständigen EU-Kommissarin Henna Virkkunen den konkreten Gesetzesvorschlag der Kommission präsentiert, den "KIDS ACT".
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Der Vorschlag verbietet Social-Media-Plattformen den Zugang für Kinder unter 13 Jahren; ab 15 Jahren dürfen Minderjährige ein eigenes Konto eröffnen.

"Jugendliche verbringen täglich vier bis sechs Stunden vor dem Bildschirm", so die Kommissionschefin in der Pressekonferenz am Donnerstag. "Zu viele Kinder kommen zu früh mit der Online-Welt in Kontakt, für die sie noch nicht bereit sind. Sie werden Opfer von Betrügern und Pädokriminellen." Die Plattformen seien darauf ausgelegt, die Aufmerksamkeit der Nutzer zu fesseln: "Das Ziel ist es, Kinder online zu halten." Darum werde der KIDS ACT "klare Grenzen in der digitalen Welt setzen".

Zeitliche Einschränkungen

"Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren", hatte von der Leyen am Mittwoch erklärt. Für Kinder im Alter von 13 bis 15 Jahren sollen die Eltern laut Vorschlag "Mini-Konten" einrichten können, auf die die Kinder über das Konto des Erziehungsberechtigten zugreifen können. Dies soll den Zugang zu altersgerechten sozialen Medien und Videoplattformen ermöglichen, allerdings mit begrenzten Funktionen und zeitlicher Einschränkung.

Kinder von drei bis unter 13 Jahren sollen keinen Zugang zu sozialen Medien haben, aber über von den Eltern verwaltete Konten auf kinderfreundliche Videoplattformen zugreifen dürfen. Es liege an den Plattformen, entsprechende Tools zu entwickeln, so die Kommission. Der EU-KIDS-Act erlegt allen Online-Diensten, die Social-Media, Videoplattformen, Online-Videospiele, KI-Begleiter und Chatbots für Nutzer unter 18 Jahren anbieten, eine Reihe von Verpflichtungen für Sicherheit auf.

Verbot süchtig machender Funktionen

Dazu gehören ein Verbot von süchtig machenden Funktionen und profilbasierten Empfehlungsfeeds, die Minderjährige in "Kaninchenlöcher" mit schädlichen Inhalten ziehen würden. KI-Begleiter und Chatbots müssen laut Vorschlag standardmäßig deaktiviert sein und dürfen keine emotionalen zwischenmenschlichen Beziehungen simulieren. Zudem müssten Profile von Minderjährigen standardmäßig privat und der Zugriff auf Standortdaten, Kamera und Mikrofon deaktiviert sein. Online-Dienste müssen Minderjährigen außerdem einfache Möglichkeiten bieten, Nutzer zu blockieren und stummzuschalten. Dies soll Missbrauch bekämpfen.

Plattformen sollen Apps zur Altersüberprüfung einsetzen. Dazu hatte die Kommission bereits eine europäische App vorgestellt. Die App wird heruntergeladen, mit dem Reisepass oder Personalausweis eingerichtet und dient dann beim Zugriff auf Online-Dienste als Altersnachweis. Das soll Datenschutz garantieren und die Weitergabe persönlicher Daten nicht nötig machen. Die EU-Staaten könnten die EU-Vorgabe als eigenständige App veröffentlichen oder in die europäischen digitalen Identitäts-Wallets integrieren, die sie bis Ende des Jahres bereitstellen sollen.

Im Juli hatte die Kommissionschefin zusammen mit einem Expertengremium einen Bericht mit Empfehlungen zur geplanten Einführung eines Mindestalters für soziale Netzwerke präsentiert. Die Expertinnen und Experten empfahlen die EU-weite harmonisierte Einführung einer Zugangsbeschränkung zu Social Media für Kinder unter 13 Jahren. 13- bis 18-Jährige sollten zunehmend selbstständig Zugang zu altersentsprechenden Social-Media-Angeboten haben. Der KIDS ACT baut laut Kommission auf dem bereits geltenden EU-Gesetz für digitale Dienste, dem DSA, auf. EU-Länder uns Parlament müssen den Vorschlag nun beraten und annehmen.

Österreichischer Entwurf in Brüssel

Der österreichische Gesetzesentwurf zum Social-Media-Mindestalter ab 14 Jahren wurde Ende Juli der Europäischen Kommission in Brüssel zur Prüfung übermittelt. Die Kommission hat drei Monate Zeit, um sicherzustellen, dass sich nationales Recht nicht mit Unionsrecht überschneidet. Neben Österreich und Frankreich planen bereits zahlreiche EU-Länder wie Spanien, Dänemark oder Griechenland eine nationale Altersgrenze für Instagram, TikTok oder YouTube. Die Kommission hat bisher immer betont, dass die Durchsetzung zusätzlicher Verpflichtungen für Online-Plattformen in die Zuständigkeit Brüssels falle.

Laut dem EU-Gesetz für digitale Dienste, dem DSA, müssen Minderjährige und ihre Sicherheit, ihre Privatsphäre und ihre privaten Daten online bereits besonders geschützt werden. Der DSA ist seit zwei Jahren in Kraft und soll Online-Unternehmen dazu zwingen, stärker gegen illegale und hetzerische Inhalte im Internet vorzugehen. Für von der EU-Kommission als besonders große Online-Plattformen bezeichnete Unternehmen gelten zudem noch strengere Auflagen, etwa für Google, Facebook, TikTok, Instagram oder X.

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