Schweiz. Für die Seniorin Susanne W. (Name geändert) gehört ein regelmäßiger Nussgipfel (Schweizer Süßgebäck) als Dessert einfach zur Lebensqualität. Ende Juli kaufte sie sich das Gebäck in einer Filiale am Hauptbahnhof in Winterthur. Beim Bezahlen gab sie am Kartengerät jedoch einen völlig falschen Betrag frei. So zahlte sie am Ende unabsichtlich ein Trinkgeld von 1.612 Franken, was umgerechnet etwa 1.700 Euro entspricht. Eine Sprecherin des Bäckereibetriebs vermutete gegenüber dem Schweizer Rechtsmagazin "Beobachter", dass die Kundin am Display fälschlicherweise ihren PIN-Code eingab, als die Abfrage für ein Trinkgeld erschien.
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Entdeckung durch Beratungsorganisation
Das enorme Trinkgeld fiel vorerst niemandem auf. Erst eine Mitarbeiterin der Beratungsorganisation "Pro Senectute", die ältere Menschen unter anderem bei Pensionsfragen unterstützt, bemerkte die ungewöhnlich hohe Abbuchung beim Durchsehen der Kontoauszüge.
Geldrückgabe nach Suche im System
Die Bank der Kundin verwies die Frau an die Bäckereikette, da das Unternehmen einer Rückbuchung zustimmen musste. Die Standortleiterin zeigte sich sehr freundlich und sagte eine rasche Überprüfung zu, allerdings ließ sich die Transaktion im System der Bäckerei zunächst nicht auffinden. Ende August erhielt die Seniorin das Geld schließlich zurück.
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