Wasser abkochen

Trinkwasser verunreinigt: Gemeinde warnt

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In Hainburg ist das Trinkwasser aktuell mit Bakterien verunreinigt. Die Stadtgemeinde schlägt Alarm und ruft die Bevölkerung zu Vorsichtsmaßnahmen auf.
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Niederösterreich. Wie die Stadtgemeinde am Montag mitteilte, wurden im Zuge von Untersuchungen Bakterien im Trinkwasser in Hainburg (Bezirk Bruck an der Leitha) entdeckt. Konkret stellte der Bürgermeister in einer Information klar, dass in den neuesten Proben eine erhöhte Konzentration von intestinalen Enterokokken bzw. coliformen Bakterien nachgewiesen wurde. Das Wasser entspricht daher derzeit nicht den mikrobiologischen Anforderungen, wurde betont.

Wasser sofort sprudelnd abkochen

Um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, muss das Wasser vor dem Trinken oder der anderweitigen Verwendung im Haushalt zwingend mindestens drei Minuten lang sprudelnd gekocht werden. Diese Vorsichtsmaßnahme gilt, bis ein hygienisch einwandfreies Gutachten vorliegt. Als Sofortmaßnahme wurde zudem eine Schutzchlorung des Leitungsnetzes durchgeführt, wie die Stadtgemeinde auf ihrer Website bekannt gab. An einer Behebung des Problems werde "mit Hochdruck" gearbeitet.

Informationsblatt zur Verunreinigung des Trinkwassers und Abkochgebot in Hainburg.
Information zur Trinkwasserversorgung in Hainburg © hainburg-donau.gv.at

Fäkale Verunreinigung als mögliche Ursache

Der Nachweis solcher Enterokokken wird in Trinkwasser, Beckenwasser und Badegewässern routinemäßig analysiert und zeigt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine fäkale Verunreinigung an. Dadurch besteht laut Experten auch die Möglichkeit, dass das Wasser mit pathogenen Mikroorganismen wie Bakterien, Viren oder Parasiten verunreinigt ist.

Desinfektion des Netzes ist Pflicht

Die Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGES) informiert auf ihrer Website, dass für Trinkwasser ein Parameterwert von 0 in 100 Milliliter gilt – Enterokokken dürfen darin also nicht nachweisbar sein. Sind diese Keime dennoch vorhanden, ist eine Desinfektion durch den Trinkwasserversorger mit geeigneten und zugelassenen Mitteln wie Chlor, Chlordioxid oder Hypochloritlauge zwingend erforderlich.

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