Am 17. September steht Ex-ORF-Generaldirektor Roland Weißmann wieder vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien.
Dabei sollen die Fragen u.a. von einigen finanziellen Ansprüchen laut Information des Arbeits- und Sozialgerichtes erörtert werden: am 17. September ist die Verhandlung einer Klage auf Kündigungsentschädigung (in Höhe von 200.000 Euro) samt Entrichtung der anteiligen Pensionskassenbeiträge angesetzt.
Es geht also um einen eher kleineren Betrag der insgesamt fast 4 Millionen Euro, um die vor Gericht gestritten wird.
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Am 7. Oktober soll dann eine weitere Klage "wegen Haftung für künftige Schäden aus der Presseaussendung APA" vom 9. März abgehandelt werden. Gemeint ist eine APA-OTS-Presseaussendung des ORF-Stiftungsrates: In dieser Aussendung hatte Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer bekanntgegeben, dass Weißmann "mit sofortiger Wirkung" zurücktrete, auch der Vorwurf der sexuellen Belästigung wurde in dieser OTS erwähnt. Der ORF beharrt darauf: Die Weißmann-Kündigung sei "rechtskonform". Entscheiden wird das Gericht.
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